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Satzung der MVP – Monarchistische Volkspartei

Leitspruch: „Tradition. Demokratie. Volkswille.“

Präambel

Die Monarchistische Volkspartei (MVP) steht für Tradition, Demokratie und Volkswille. Sie setzt sich für die Verbindung von nationaler Identität, demokratischer Mitbestimmung und bürgernaher Politik ein. Die Partei handelt nach den Grundsätzen der Freiheit, Gleichberechtigung und Verantwortung gegenüber dem deutschen Volk und dem Gemeinwohl.

§ 1 Name, Sitz und Tätigkeitsbereich

Der Name der Partei lautet „MVP – Monarchistische Volkspartei“.
Sie hat ihren vorläufigen Sitz in Berlin.
Die Partei ist im gesamten Gebiet der Bundesrepublik Deutschland tätig.
Die Partei verfolgt ausschließlich demokratische und gemeinwohlorientierte Ziele im Sinne des Grundgesetzes.

§ 2 Mitgliedschaft

Mitglied der Partei kann jede Person ab 16 Jahren werden, die die Ziele und das Programm der MVP unterstützt.
Die Aufnahme erfolgt durch eine einfache Beitrittserklärung.
Die Mitgliedschaft endet durch schriftlichen Austritt, Tod oder Ausschluss auf Beschluss der Mitgliedermehrheit, wenn ein Mitglied gegen die Satzung oder die Grundsätze der Partei verstößt.
Mitglieder verpflichten sich, die demokratische Ordnung und den Leitspruch der Partei zu achten.

§ 3 Organe der Partei

Die Organe der Partei sind der Vorstand und die Mitgliederversammlung.

§ 4 Vorstand

Der Vorstand besteht aus mindestens drei Personen: dem oder der Vorsitzenden, dem oder der stellvertretenden Vorsitzenden sowie dem oder der Schatzmeisterin oder Schatzmeister.
Der Vorstand wird von der Mitgliederversammlung auf die Dauer von vier Jahren gewählt.
Eine Wiederwahl ist zulässig.
Der Vorstand vertritt die Partei nach außen und führt die laufenden Geschäfte.
Der Vorstand kann mit einfacher Mehrheit abgewählt werden, wenn die Mitglieder dies beschließen.

§ 5 Mitgliederversammlung

Die Mitgliederversammlung ist das höchste Organ der Partei.
Sie wird nach Bedarf einberufen, insbesondere zur Wahl oder Abwahl des Vorstands sowie zur Beratung und Beschlussfassung über grundlegende politische und organisatorische Fragen.
Beschlüsse werden mit einfacher Mehrheit (51 %) der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder gefasst.
Satzungsänderungen bedürfen einer Zweidrittelmehrheit.

§ 6 Finanzen

Die Partei finanziert sich durch freiwillige Beiträge, Spenden und Zuwendungen.
Es besteht keine Pflicht zur Beitragszahlung.
Der Schatzmeister verwaltet die Kasse der Partei und legt jährlich einen Finanzbericht vor, der den Mitgliedern zugänglich gemacht wird.
Über die Verwendung von Spenden entscheidet die Mitgliederversammlung.

§ 7 Auflösung der Partei

Die Auflösung der Partei kann nur mit einer Zweidrittelmehrheit der Mitglieder beschlossen werden.
Im Falle der Auflösung wird verbleibendes Vermögen – soweit rechtlich möglich – an die ursprünglichen Spender oder an eine gemeinnützige Organisation zurückgeführt, die der Mitgliederversammlung zustimmt.

§ 8 Inkrafttreten

Diese Satzung tritt mit der Unterzeichnung durch die Gründungsmitglieder in Kraft.
Sie gilt als verbindliche Grundlage der organisatorischen Struktur der MVP – Monarchistische Volkspartei.